Werden Sie Mäzenin oder Mäzen mit Ihrem Testament

Haben Sie sich schon überlegt, was bleibt, wenn Sie gehen?

Musik ist Leben

Haben Sie sich schon überlegt, was bleibt, wenn Sie gehen? Wir informieren Sie über die Möglichkeiten, das Musikdorf Ernen in Ihrem Testament zu berücksichtigen und so eine weitere Spur zu hinterlassen, die bleibt.

Das Musikdorf Ernen als Ort der Kultur

Das Festival Musikdorf Ernen steht für eine grosse Idee in einem kleinen Dorf, für künstlerische Qualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist eine Bereicherung für Dorfbewohner, Besucherinnen, Musiker und die lokale und regionale Wirtschaft.

Sie kennen unser Festival, seine Tradition, seine Ausstrahlung. Vielleicht sind Sie das erste Mal in Ernen, vielleicht gehören Sie zu unseren langjährigen treuen Besuchern und Besucherinnen.

Seit 1974 hat sich das Musikdorf zu einem bedeutenden Ereignis in der Schweizer Festivallandschaft entwickelt. Mit der Klavierwoche, den Barock- und Kammermusikwochen, Jazz- und Orchesterkonzerten, Meisterkursen, Seminaren und literarischen Veranstaltungen ist Ernen weit über die Landesgrenzen hinaus als Musik- und Kulturdorf bekannt.

In seiner über 50-jährigen Tradition war und ist die Förderung junger Musiker und Musikerinnen ebenso wichtig wie das Ziel, ein Festival mit Herz zu sein: nach Ernen kommen Gäste und Musikerinnen aus Leidenschaft für Musik. Im breitgefächerten Konzertangebot des Musikdorf Ernen haben Musik von Komponistinnen und zeitgenössische Werke auch einen Platz, zudem werden regelmässig Kompositionsaufträge vergeben, um das Kammermusik-Repertoire zu erweitern.

Trägerschaft

Der Verein Musikdorf Ernen ist Träger der Veranstaltungen, die im Rahmen vom Festival Musikdorf Ernen durchgeführt werden.

Mehr zum Verein Musikdorf Ernen

2001 wurde die Stiftung Musikdorf Ernen gegründet zur Förderung der klassischen Musik, insbesondere der Aktivitäten des Vereins Musikdorf Ernen.

Unterstützung durch ein Legat

Durch die Stiftung Musikdorf Ernen haben Sie die Möglichkeit, das Musikdorf Ernen in Ihrem Testament zu berücksichtigen. Die Stiftung ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und damit steuerbefreit. Mit einer Spende an die Stiftung Musikdorf Ernen schreiben Sie Ihre Lebensgeschichte weiter und treten als grosszügiger Mäzen, als grosszügige Mäzenin, in die Geschichte des Musikdorfs Ernen ein.

Sie sichern das Fortbestehen unseres reichhaltigen Programms und haben die Möglichkeit, den Einsatz Ihres Vermächtnisses nach Ihren Wünschen zu bestimmen: Liegt Ihnen die Ausbildung junger Musiker und Musikerinnen in unseren Meisterkursen besonders am Herzen? Oder die Weiterentwicklung der Musik im Rahmen von Kompositionsaufträgen? Die Zweckbindung Ihres Legats ist selbstverständlich möglich, jedoch nicht zwingend.

Vorteile eines Testaments

Ein Testament wird von den meisten Menschen als Erleichterung wahrgenommen. Es schafft Klarheit, Gewissheit und Sicherheit. Sie bestimmen selbst, was mit Ihrem Vermächtnis passiert, und verhindern, dass es Streit unter den Hinterbliebenen gibt oder dass der Staat als Alleinerbe begünstigt wird.

Zudem bietet ein Testament die Möglichkeit, verpasste Spendenmöglichkeiten nachzuholen. Vielleicht hätten Sie schon früher gerne Geld gespendet, Ihre Lebensumstände erlaubten es jedoch nicht. Ein einmal verfasstes Testament ist nicht in Stein gemeisselt; wenn sich Ihre Lebensumstände ändern, kann es problemlos angepasst werden.

Das Musikdorf Ernen im Testament berücksichtigen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Musikdorf Ernen in Ihrem Testament zu berücksichtigen.

Das Legat/Vermächtnis

Mit einem Legat weisen Sie der Stiftung Musikdorf Ernen in Ihrem Testament einen bestimmten Geldbetrag oder einen bestimmten Sachwert zu (auch Liegenschaften oder Kunstgegenstände sind möglich), den sie erhält, sofern er im Erbfall noch vorhanden ist.

Erbeinsetzung

Sie setzen die Stiftung Musikdorf Ernen zu einem Prozentsatz als Erbin ein. Die Institution hat damit dieselben Rechte und Pflichten wie alle anderen Erben (falls vorhanden). Der Erbanspruch der Stiftung Musikdorf Ernen wird sich Ihren aktuellen Vermögensverhältnissen also laufend anpassen.

Ersatzerbeinsetzung

In diesem Fall wird die Stiftung Musikdorf Ernen als Ersatzerbin eingesetzt, wenn der Ersterbe vor dem Erbfall stirbt.

Kontakt und Fragen

Unsere Legatsbroschüre informiert Sie detaillierter über die Möglichkeiten, die Stiftung Musikdorf Ernen in Ihrem Testament zu berücksichtigen und so eine weitere Spur zu hinterlassen, die bleibt.

Haben Sie weitere Fragen? Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Stiftungsrat Francesco Walter. Er hilft Ihnen gerne weiter. (Telefon +41 27 971 1000, E-Mail francesco.walter@musikdorf.ch)